• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Baufinanzierung
                  • Baufinanzierung Vergleich
                  • Was können Sie sich leisten?
                  • Eigenkapital senkt Zinsen
                  • Eigenleistung von Vorteil
                  • Bonitätsprüfung der Bank
                  • Annuitätendarlehen
                  • Forward-Darlehen
                  • Umschuldung/Wechsel
                  • Modernisierungskredit
                  • Vorfälligkeitsentschädigung
                  • Bausparen
                  • Bausparvertrag
                  • Wohnungsbauförderung
                  • Wohnungsbauprämie
                  • Arbeitnehmersparzulage
                  • VWL & Bausparen
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Bauen » Vorfälligkeitsentschädigung

                  Vorfälligkeitsentschädigung: Extragebühren für die vorzeitige Rückzahlung von Baugeld

                  Von Hans Frießem

                  Wer eine Immobilie finanzieren muss, nutzt häufig Hypothekendarlehen mit 10 oder 15 Jahre lang festgeschriebenen Zinsen. Will man einen solchen Kredit vor Ablauf der Zinsfestschreibung zurückzahlen, verlangt die Bank oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Ablauf von zehn kann man ein Baudarlehen mit festen Zinsen aber in jedem Fall kündigen, ohne dass die Bank Entschädigung verlangen darf.

                  Vorzeitige Kreditrückzahlung kann viele Gründe haben

                  Mancher Kreditnehmer möchte sein Baudarlehen schon früher als geplant zurückzahlen – beispielsweise, weil er die beliehene Immobilie verkauft, eine hohe Erbschaft gemacht hat oder zu einem günstigeren Darlehensanbieter wechseln will. Die Bank ist in den ersten zehn Jahren der Zinsfestschreibungsfrist allerdings nicht verpflichtet, zinsfeste Darlehen zurückzunehmen.

                  Wenn Sie ein durch Grundschuld oder Immobilienhypothek abgesichertes Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung ablösen wollen, kann der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das gilt auch, wenn Sie den vereinbarten Kredit gar nicht erst abnehmen.

                  Der Grund für die zusätzliche Gebühr: Die Bank kalkuliert die Darlehenszinsen über die gesamte Laufzeit, bei vorzeitiger Kreditrückgabe fällt ein Teil dieser Einnahmen weg. Es ist nicht sicher, dass die Bank das Geld wieder zu dem Zins im Markt unterbringen kann, den Sie als Kunde bis zum regulären Ende der Laufzeit für das Darlehen gezahlt hätten.

                  Bank lässt sich Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen

                  Im einzelnen Darlehensvertrag kann selbstverständlich vereinbart werden, dass die Bank bei vorzeitiger Kreditrückzahlung keine Entschädigung verlangt. Diesen Verzicht lässt sich die Bank in der Regel durch einen etwas höheren Zins vom Kunden vergüten. Auch Sondertilgungsmöglichkeiten sind üblich (zum Beispiel 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr oder bis zu 50 % des Darlehens während der Zinsbindungsfrist).

                  Wenn Sie ein Darlehen aus einem Bausparvertrag vorzeitig zurückzahlen, fällt übrigens in keinem Fall Vorfälligkeitsentschädigung an – Sonderzahlungen auf Bauspardarlehen sind jederzeit kostenlos möglich, das ist in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) festgelegt.

                  Nach zehn Jahren können Sie ohne Zusatzkosten kündigen

                  Wichtig zu wissen: Nach Ablauf von zehn oder mehr Jahren können Sie einen Baukredit mit festen Zinsen in jedem Fall kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, das hat der Gesetzgeber so geregelt.

                  Die zehn Jahre beginnen mit dem Datum der vollständigen Darlehensauszahlung, sie müssen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Endet die zehnjährige Frist beispielsweise am 31. Mai eines Jahres, muss die Darlehenskündigung also bis zum 30. November des Vorjahres bei der Bank eingehen, damit Sie so früh wie möglich aus dem alten Darlehensvertrag aussteigen können.

                  Bewertung abgeben ...
                  Klicken Sie auf die Sterne, um Ihre Bewertung abzugeben.

                  Twittern

                  Fragen zu Vorfälligkeitsentschädigung: Extragebühren für die vorzeitige Rückzahlung von Baugeld

                  Bei Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Tilgungsfreies Darlehen Definition
                  Direktbanken Übersicht
                  Festgeld 4 Jahre | Zinsen im Vergleich
                  Festgeld 2 Jahre | Zinsen im Vergleich
                  Banken Übersicht
                  Aus DaimlerChrysler Bank wird Mercedes-Benz Bank
                  Festgeld 9 Monate | Zinsen im Vergleich

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Vorfälligkeitsentschädigung: Extragebühren für die vorzeitige Rückzahlung von Baugeld