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Kapitaldienst
Der Kapitaldienst wird auch als Annuität bezeichnet.
Kumulierungsverbot
Als Kumulierungsverbot wird das Verbot zur Doppelförderung einer staatlichen Sparförderung bezeichnet. Zum Beispiel können eingezahlte Beträge auf einen Bausparvertrag nicht gleichzeitig mit einer Arbeitnehmersparzulage und einer Wohnungsbauprämie gefördert werden.