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Was bedeutet Auflassung bzw. Auflassungsvormerkung?
Von Ralph Gönner
Die Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Zunächst wird eine notariell beurkundete Auflassungserklärung abgegeben.
Da der Eigentumsübergang normalerweise nicht sofort erfolgt (zum Beispiel: Kaufpreis ist noch nicht eingegangen), kann der Käufer durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch sich dagegen absichern, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich an jemand anderen überträgt.
Der Eigentumsübergang erfolgt wirksam bei Auflassung und Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.
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