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Was bedeutet Arbeitnehmersparzulage?
Von Ralph Gönner
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss des Staates auf die vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen. Bedingung ist, dass diese in einen Bausparvertrag oder einen Sparvertrag mit Investmentfonds eingezahlt werden.
Die Zulage beträgt bei Bausparverträgen 9 Prozent von bis zu 470 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr (bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro).
Für Fondssparverträge beläuft sich die Zulage auf 20 Prozent von maximal 400 Euro im Jahr (bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro).
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