Wie die KFW Bauherren unterstützt - Teil 1
Von Eike Schulze
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat zwei Förderschwerpunkte für Bauherren und Modernisierer im Angebot – zum einen bietet sie Programme für selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum, zum anderen fördert sie energieeffiziente Hausformen. Die Programme können dabei auch kombiniert werden. Wichtig: Die KFW übernimmt nicht die gesamte Finanzierung, sondern steuert nur einen Finanzierungsbaustein bei.
Das KFW Wohneigentumsprogramm
Dieses Programm unterstützt den Erwerb selbstgenutzter Häuser oder Wohnungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Objekt noch gebaut wird oder es sich um eine Gebrauchtimmobilie handelt. Weiterhin wird über dieses Programm auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert. Die Unterstützung erfolgt in Form eines zinsverbilligtes Darlehens. Entscheidend für Interessierte: Es kommt weder auf das Alter noch den Familienstand an, auch sind keine Einkommensgrenzen festgelegt. Insoweit kann praktisch jeder vom Geldtopf der KFW profitieren.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kreditanfrage sind daher objektbezogen. Die Obergrenze des Darlehens liegt bei 30 Prozent der Gesamtkosten. Allerdings gilt dies nur bis zu einer Gesamtförderhöchstgrenze von 100.000 Euro. Zu den Gesamtkosten zählen die Ausgaben für den Bau des Hauses oder die Wohnung mit Grundstückskosten, aber auch die Maklercourtage und Notargebühren sowie alle anfallenden Steuern. Außerdem sind die Außenlagen im Förderpaket enthalten.
Beim Kauf eines Objektes sind der Kaufpreis inklusive aller Nebenkosten förderfähig sowie alle Maßnahmen, die in Zusammenhang mit Instandsetzung, Modernisierung oder Umbau entstehen, und außerdem Genossenschaftsanteile für Wohnungsbaugenossenschaften in Höhe der Anteile. Die einzige Ausnahme bilden in dem Zusammenhang Gründstückskäufe, die länger als sechs Monate vor der Antragstellung erfolgt sind. Ausgeschlossen sind ferner alle Formen der Umschuldung und Nachfinanzierung, hierfür stehen keine Mittel zur Verfügung.
Das Darlehen muss im Grundbuch eingetragen werden, um den Kredit abzusichern. Ausnahme: Erwirbt der Kreditnehmer Genossenschaftsanteilen, reichen bankübliche Sicherheiten. Die Antragstellung für das Förderprogramm erfolgt über die Hausbank.
Konditionen
Beim KFW-Wohneigentumsprogramm gilt das Günstigkeitsprinzip. Das heißt, die KfW schreibt für den Antragsteller den niedrigsten Zinssatz, der in der Zeit zwischen Antragsstellung und Bewilligung galt, fest. Je nach Laufzeit kann der Kreditnehmer bis zu fünf tilgungsfreie Jahre vereinbaren. Die Zinsen beziehen sich immer auf die abgerufenen Darlehensteile. Dies gilt allerdings nur für einen Zeitraum von vier Monaten und zwei Tagen, danach fällt eine Bereitstellungsprovision an, nach 12 Monaten verfällt das Darlehen, sofern nicht abgerufen. Die Zinsfestschreibungszeit beträgt zwischen 5 und 15 Jahre je nach Wunsch des Kunden und der Vertragslaufzeit. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Bei der Förderung von Genossenschaftsanteilen kann der Antragsteller diese auch zu 100 Prozent während der Laufzeit zurückzahlen.
Die Darlehenszinsen für das Programm liegen derzeit zwischen 3,9 bis 4,58 Prozent je nach Zinsbindung. Auf den ersten Blicken scheinen die Zinssätze uninteressant, da momentan der Marktzins meist unter dieser Schwelle liegt. Aber das Wohneigentumsprogramm ermöglicht es, das Darlehen im zweiten Rang des Grundbuchs zu platzieren. Damit bleibt noch genügend Raum für die Hauptfinanzierung. Außerdem ist für Immobilienfinanzierer natürlich gerade die tilgungsfreie Zeit in den Anfangsjahren interessant, da dann erwartungsgemäß die höchsten Belastungen anfallen.
Das Wohneigentumsprogramm kann auch mit anderen Förderprogrammen der KFW und zum Teil auch der Bundesländer kombiniert werden. Die Förderhöchstgrenzen sind dann entsprechend höher, betragen aber maximal die Summe der Gesamtkosten.
Kommentare zu Wie die KFW Bauherren unterstützt
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