Wie die KFW Bauherren unterstützt - Teil 2
Von Eike Schulze
Ein weiteres wichtiges Programm der KfW heißt "Energieeffizient sanieren". Zielgruppe sind alle Hauserwerber oder -eigentümer, deren Haus durch eine Sanierung den KfW-Effizienzhausstandard erreicht. Zwei Varianten der Förderung stehen zur Verfügung – zum einen ein Investitionszuschuss, zum anderen ein Förderdarlehen.
Das Programm
Bei der Zuschussvariante können alle Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses Anträge stellen, egal ob sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Das gilt auch für alle Erwerber von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen sowie auch Eigentümergemeinschaften, sofern es sich nicht um ein Unternehmen handelt.
Wichtig: Das Bauvorhaben und deren Maßnahmen muss durch einen zugelassenen Energieberater bestätigt werden. Wer sichergehen will, dass das Gebäude die Energieeffizienz erreicht, der kann auch noch einen zusätzlichen Zuschuss für eine Baubegleitung aus anderen Fördertöpfen in Anspruch nehmen.
Die KfW bezuschusst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, also alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der energieeffizienten Sanierung anfallen. Dies ist allerdings abhängig vom Grad des Energieeinsparungsvolumen. Zur Vereinfachung wurde ein Energiehausschema entwickelt, bei dem gilt: Je niedriger der Wert, desto besser für die Förderung. Der Investitionszuschuss berechnet sich pro Wohnung und beträgt bei einem:
- Energieeffizienzhaus 70 17,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 13.125 Euro,
- Energieeffizienzhaus 100, 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro,
- Einzelmaßnahmen 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro.
Der Antragsteller erhält den Zuschuss direkt auf sein Konto überwiesen. Zurückzahlen muss er den Betrag nicht. Die Bagatellegrenze beträgt 300 Euro, darunter findet keine Auszahlung statt.
Die Kreditvariante
Bei der Kreditvariante ist der Kreis der förderfähigen Personen weitergefasst. Neben Privatpersonen können auch Unternehmen oder Wohnungsbaugenossenschaften sowie auch öffentliche Institutionen ein Darlehen erhalten. Auch bei dieser Förderung gelten die Energiestandards. Ein Darlehen ist bis zu 75.000 Euro je Wohnung bei Effizienzhausstandard möglich, hinzu kommt ein Tilgungszuschuss je nach Energieverbrauch. Dieser umfasst beim:
- Energieeffizienzhaus 70 12,5 Prozent der Darlehenssumme und beim
- Energieeffizienzhaus 100 5 Prozent der Darlehenssumme.
Bei Einzelmaßnahmen beträgt das Darlehensvolumen bis zu 50.000 Euro. Ausgeschlossen von der Förderung sind alle Gebäude, die nach dem 01.01.1995 errichtet wurden, sowie alle Wohnungen und Häuser, die nicht dauerhaft genutzt werden, wie Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser.
Konditionen des Programms
Förderfähig sind neben den direkten Investitionen zur Energiesanierung auch erforderliche Nebenkosten, wie beispielsweise Prüfkosten. Die Kreditkonditionen sind in Abhängigkeit der Energiestandrads und der Laufzeit sehr günstig. Je nach Dauer der Zinsfestschreibung kann eine tilgungsfreie Zeit bis zu fünf Jahren bestehen. Zurzeit liegt der Darlehenszinssatz zwischen 1,1 Prozent effektiv bei 10 Jahren Laufzeit und 1,71 Prozent effektiv bei einer Darlehenszeit von 35 Jahren. Bei Einzelmaßnahmen für den gleichen Zeitraum beträgt er zwischen 2,27 und 2,83 Prozent effektiv.
Allerdings: Die Zinsen der KfW Bank sind risikogerecht, das heißt, die tatsächliche Zinshöhe eines Bauherren hängt von dessen Bonität ab. Die genannten Zinssätze gelten in der mittleren Preisklasse. Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausbezahlt. Ansonsten gelten die schon in Teil 1 dargestellten Konditionen.
Praxis-Tipp
Der Umfang der Förderung plus Konditionen sind im Vergleich zu privaten Kreditinstituten unschlagbar günstig. Die Antragstellung erfolgt wie üblich über die Hausbank. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen von Bund, Land oder anderen öffentlichen Einrichtungen ist möglich. Interessierte sollten hierzu das örtliche Bauamt oder Förderstellen befragen.
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