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Annuitätendarlehen - Teil 3 (3teilige Artikelserie)
Von Eike Schulze
Da der Annuitätenkredit in der Regel die bevorzugte Darlehensform bei der Immobilienfinanzierung ist, lohnt sich auch ein genauerer Blick auf das, was ein potenzieller Kreditkunde beachten sollte. Vergleiche zwischen den Anbietern sind aufgrund der Vielfalt an Tarifen immer aufwändiger.
Die persönlichen Präferenzen entscheiden schließlich über die Art des Produktes. Zwar locken heute schon Anbieter mit sehr geringen Finanzierungszinsen von deutlich unter 4 Prozent, diese Zahlen geben aber nur eingeschränkt darüber Auskunft, welcher Tarif und Anbieter wirklich am günstigsten sind.
Nominal- und Effektivzinsen
Wer einen Kredit aufnehmen will, der muss sich mit den unterschiedlichen Zinsangaben auseinandersetzen. Der Nominalzins gibt an, welche Zinsen zu entrichten sind.
Banken erheben jedoch zusätzlich verschiedene Nebenkosten – welche dann auch in dem umfangreicheren Effektivzins enthalten sind. Effektivzinsen berücksichtigen bereits die Nebenkosten und Gebühren, hierzu zählen im Wesentlichen nach der Preisangabenverordnung (PangV):
- Nominalzins
- Disagio oder Agio
- Prämien für Reschuldversicherungen
- Vermittlungsprovisionen
- Bearbeitungsgebühren
Nicht enthalten in den effektiven Jahreszinsen sind weitere Kosten, die im Einzelfall anfallen können, dies sind:
- Kontoführungsgebühren
- Schätzkosten
- Teilauszahlungszuschläge
- Bauzeit-/Bereitstellungszinsen
Verlangt die Bank Gebühren, die nicht Bestandteil des Effektivzinses sind, so verteuert sich die Finanzierung. Daher sollten Kreditwillige auch die Kostenbestandteile von Angeboten genau analysieren.
Darauf sollten Kunden achten
Im nächsten Schritt sollte sich der Kreditnehmer darüber klar werden, wie sein Darlehen gestrickt sein soll. Dies erfordert zunächst eine durchaus mühsame Kleinarbeit. Wer jedoch richtig vorgeht, kann einiges an Geld sparen, selbst wenn er nicht das vermeintlich günstigste Angebot annimmt. Da es inzwischen vielfältige Angebote am Markt gibt, lassen sich bestimmte Vorgaben auch in einen Vertrag einbauen. Wer beispielsweise in der Finanzierungsphase Sondertilgungen vereinbaren möchte, sollte sich auch einen entsprechenden Bankpartner suchen, der dies ermöglich.
Sonderzahlungen unterliegen normalerweise der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung der Banken. Das heißt, der Kreditgeber kann eine Entschädigung durch Zinsausfall aufgrund der verringerten Restschuld verlangen. Weitere Tarifvarianten gibt es beispielsweise für Kreditnehmer jenseits des 50. Lebensjahres, die bis zur Rente in ihren eigenen vier Wänden wohnen möchten. Für diese Kundengruppe bieten Banken inzwischen Darlehen, die mit einer fallenden Tilgung am Markt sind. Im Vertrag wird daher zunächst eine hohe Tilgung von beispielsweise fünf oder sechs Prozent vereinbart, die dann zur Rentenzeit oder zur Beginn der Rentenzeit drastisch sinkt, was eine schnelle Abzahlung des Kredites ermöglicht.
Eine weitere Sonderform ist das sogenannte Volltilgerdarlehen, bei dem ein Vertrag für die gesamte Laufzeit der Finanzierung vereinbart wird. Laufzeiten für solche Darlehen umfassen meist bis zu 25 Jahre. Aufgrund der Komplettfinanzierung ist allerdings mit etwas höheren Kosten als bei kürzeren Laufzeiten zu rechnen. Zwar bieten alle Sonderformen des Annuitätendarlehens eine größere Flexibilität, doch sollten Kreditinteressierte dabei bedenken, dass diese meist auch etwas teurer als Standardformen sind. Zudem bindet sich der Kunde stark an einen Anbieter. Ein Kreditwechsel mittels Umschuldung kann dann deutlich schwieriger oder doch zumindest teurer werden.
Kommentare zu Annuitätendarlehen - Teil 3
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