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Sie sind hier: Startseite » Bauen » Annuitätendarlehen - Teil 2

Annuitätendarlehen - Teil 2 (3teilige Artikelserie)

Von Eike Schulze

Das besondere Merkmal eines Annuitätendarlehens besteht somit in der immer gleichen Höhe der Raten. Dies bringt für den Kreditnehmer eine große Kalkulationssicherheit seiner Baufinanzierung mit sich. Eine Finanzierung mittels Annuitätendarlehen dauert im Schnitt etwa 25 bis 30 Jahre. Die monatliche Belastung gegenüber einem vergleichbaren Bauspardarlehen ist deutlich niedriger.

Zinsfestschreibung

Charakteristisch für die Finanzierung mittels Annuitätendarlehen ist die Zinsfestschreibung für einen bestimmten Zeitraum. Die Fristen beginnen mit einem Zeitraum von 5 Jahren und enden maximal bei 30 Jahren. Eine Ausnahme bilden Volltilgerdarlehen, die von Anfang an bis zum Ende der Restschuld laufen. Nach Ablauf der Zinsbindung muss der Darlehensnehmer das Darlehen bei der bisherigen Bank verlängern oder bei einem Anbieterwechsel die Restschuld übertragen. Dies geschieht dann durch den neuen Vertrag.

Grundsätzlich gilt für die Zinsbindung: Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger ist der Zinssatz. Da die Finanzierung aber meist erst jenseits des 20 Jahres der Finanzierung beendet ist, trägt der Kreditnehmer bei kurzen Laufzeit das Risiko einer möglichen Zinserhöhung bei Ablauf des Vertrages. Aufgrund der momentan herrschenden Niedrigzinsphase sollten Bauherren eine möglichst lange Zinsbindung wählen, um das Risiko einer Zinserhöhung nach Ablauf der Zinsbindung zu begrenzen.

Aufgrund der niedrigen Zinsen empfiehlt es sich außerdem, eine möglichst hohe anfängliche Tilgung zu vereinbaren. Dies reduziert die Restschuld erheblich, so dass bei einer neuen Zinsfestschreibung der noch zu tilgende Betrag deutlich geringer ist. In einer Hochzinsphase es hingegen sinnvoll, eine möglichst kurze Zinsbindung zu vereinbaren, damit man später über einen längeren Zeitraum von den niedrigen Zinsen profitieren kann oder ein variabel zu verzinsendes Darlehen zu wählen.

Alternativen zum Annuitätendarlehen

Kunden können bei Banken auch andere Kreditformen als das Annuitätendarlehen abschließen wie Ratentilgungsdarlehen oder Festhypotheken. Beim Ratentilgungsdarlehen besteht der Vertrag aus festen Konditionen, also einer gleichbleibenden Zins- und Tilgungsrate. Daher fällt jährlich die ratierliche Belastung. Die Tilgungsrate liegt jedoch meist deutlich höher als bei einem Annuitätendarlehen, beispielsweise bei 5 Prozent. Es kann jedoch auch ein fester Jahresbeitrag ohne prozentualen Bezug zur Darlehenssumme vereinbart werden. Dadurch dass der Darlehensnehmer seine Restschuld immer gleich hoch abbaut, aber die Zinsen auf die Restschuld sinken, verringert sich auch seine finanzielle Belastung.

Die Alternativen zum Annuitätendarlehen werden deutlich weniger am Finanzierungsmarkt angeboten. Zum einen sind diese Kreditformen nur für finanzstarke Kunden interessant, da die anfängliche Belastung hoch ist, und zum anderen verdienen die Kreditgeber aufgrund der fallenden Zinseinnahmen weniger daran. Weder Versicherungen noch Hypothekenbanken bieten Ratentilgungsdarlehen an. Für finanzstarke Kreditnehmer kann ein solcher Kredit jedoch eine günstige Finanzierungsform sein.

Eine weitere Finanzierungsform ist die Festhypothek. Banken bieten diese heutzutage meist nur noch selten an, da sie früher meist über Lebensversicherungen lief. Bei der Festhypothek handelt es sich um eine endfällige Tilgung – der Kreditnehmer zahlt während der Laufzeit also nur Zinsen. Dies verringert zwar die monatlichen Raten, bedeutet aber auch, dass ein solider Kapitalstock aufgebaut werden muss, der die Tilgung der Darlehenssumme zum der Ende der Laufzeit garantiert. Weil das jedoch in vielen Fällen nicht einfach zu gewährleisten ist, eignet sich diese Finanzierungsform eher für Profis.

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Annuitätendarlehen - Teil 2