Zahlungsverkehr: Neue Regeln ab 31. Oktober 2009
Zum 31. Oktober 2009 gelten neue Regelungen auf den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union, dies betrifft natürlich auch Deutschland.
Vorteile der Änderungen:
- Europaweite Lastschriften
- Kredite in Zukunft auch von Kreditkarteninstituten
- Erweiterter Zeitraum zur Lastschriftrückgabe und Schadensersatzforderung
Nachteile der Änderungen:
- Zukünftiger Selbstbehalt bei Fehlüberweisungen und bei Kartenverlust
Europaweite Lastschriften – SEPA
Die so genannten SEPA-Lastschriften werden ermöglicht durch SEPA selbst, dem einheitlichen Zahlungsverkehr für das gesamte Europa. Damit ist es möglich, europaweit auch im Lastschriftverfahren zahlen zu können. Zum Beispiel wenn eine Person keine Kreditkarte besitzt, aber trotzdem Handelsware aus anderen Ländern Europas bestellen möchte.
Bisher war nur der Überweisungsverkehr in Europa verbessert worden, durch Angabe der IBAN (International Bank Account Number), eine international gültige Kontonummer, und durch den SWIFT-BIC (Bank Identifier Code), der eine Ähnlichkeit mit der Bankleitzahl aufweist, bei dem jedoch statt Zahlen fast nur Buchstaben verwendet werden. Dadurch war bislang der SEPA-Überweisungsverkehr geregelt. Dieser findet nun zum 31. Oktober seine Erweiterung durch die SEPA-Lastschriften, die Lastschriften im Single Euro Payments Area, dem einheitlichen Zahlungsraum für Europa.
Kreditkarteninstitute werden noch mehr zu Kreditgebern
Während Kreditkarteninstitute wie VISA, MasterCard, American Express bislang nur über Kreditkarten einen "Kredit" vergeben durften, wird dies auf Ende Oktober dieses Jahres erweitert. Die einzelnen Kreditkartenunternehmen dürfen nun auch ganz normale Ratenkredite vergeben – allerdings nur bis zu einer Laufzeit von maximal zwölf Jahren.
Ob sich dies für den Kreditnehmer lohnen wird, ist jedoch eine andere Frage. Durch die Zinshöhe, die für Kreditkartenzahlungen berechnet werden, ist davon aus zu gehen, dass auch die Kredite, welche dann von den Kreditkarteninstituten ausgegeben werden dürfen, ein ähnlich hohes Zinsniveau aufweisen.
Erweiterter Zeitraum zur Lastschriftrückgabe und Schadensersatzforderung
Bislang gilt eine Frist von sechs Wochen, um Lastschriften einfach und ohne die Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen. Ist diese Frist jedoch verstrichen, buchen die Banken dies im Moment nur noch bei der Angabe wichtiger Gründe Lastschriften zurück.
Ab dem 31. Oktober 2009 gilt jedoch europaweit eine neue Regelung. Dann müssen die Banken Lastschriften zurückbuchen, die im Laufe der vergangenen 13 Monate angefallen sind und dies der Kunde ausdrücklich wünscht. Auch ist nur noch innerhalb dieser 13-Monatsfrist die Möglichkeit gegeben, Schadensersatz einzufordern. Nach Ablauf der Frist gelten die Transaktionen als rechtlich anerkannt und können später nicht mehr durch den Rechtsweg eingeklagt werden.
Doch gerade die um ein Wesentliches verlängerte Einspruchsfrist ist für den Kunden hilfreich, der nicht immer sofort auf seine Kontoauszüge sieht. Wir leben in Zeiten, in denen vermehrt auch Bankdaten verkauft werden und es zu vielen Betrugsfällen gerade im Bereich der Lastschriften kommt. Durch die Verlängerung der Frist von sechs Wochen auf 13 Monate wird dem Kunden damit auch die Beweispflicht genommen, in der er nachweisen muss, dass die Lastschrift nicht gerechtfertigt ist, wenn er diese erst nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist auf seinen Kontoauszügen entdeckt. Vor allem hilft dies auch jenen Kunden, die ihre Kontoauszüge nur ein Mal monatlich erhalten. Dies ist also ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Kundenfreundlichkeit.
Zukünftiger Selbstbehalt bei Fehlüberweisungen und bei Kartenverlust
Änderungen, die viele Vorteile mit sich bringen, haben jedoch auch immer oft mindestens einen Nachteil. Dies ist auch bei den Neuregelungen für den Zahlungsverkehr so. Ab dem 31. Oktober diesen Jahres wird ein Selbstbehalt im Bereich des Zahlungsverkehrs eingeführt. So stehen die Banken zum Beispiel nicht mehr in der Pflicht, die Kontonummer mit dem Namen eines Zahlungsempfängers abzugleichen. Es wird dann nur noch verglichen, ob Kontonummer und BLZ zusammenpassen. Dies bedeutet für die Bankkunden jedoch auch, dass die Gefahr von Falschüberweisungen ansteigen wird.
Zugleich wird aber der Selbstbehalt eingeführt: Das bedeutet, dass bei einer Fehlüberweisung, die auf das Konto des Überweisenden zurückgebucht werden muss, oder beim Verlust der EC-Karte oder der Kreditkarte, kann die Bank in Zukunft einen Betrag von bis zu 150,- € als Gebühr einfordern. Dies ist natürlich gerade für jene teuer, die dazu neigen, ihre Karten zu verlieren. Ab Ende Oktober 2009 heißt es also hier viel mehr als noch bisher aufzupassen bei den Überweisungen und bei dem Mitführen und Aufbewahren von Bankkarten und Kreditkarten.
