• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Geld anlegen
                  • Tagesgeld
                  • Festgeld
                  • Sparbrief
                  • Sparbuch
                  • Depot
                  • Honorarberatung
                  • Bundeswertpapiere
                  • Gold als Geldanlage
                  • VL Leistungen
                  • Börsenwissen
                  • Girokonto & Kreditkarte
                  • Kostenloses Girokonto
                  • Konto für Selbstständige
                  • Kreditkarten Vergleich
                  • Banken
                  • Einlagensicherung
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Geldanlage & Bank » Vermögenswirksame Leistungen (VL)

                  Vermögenswirksame Leistungen (VL) – bis zu 40 Euro monatlich als Zuschuss vom Chef

                  Von Diana Rothermel

                  Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Vermögenswirksame Leistungen (VL). Der Staat möchte damit die Eigentums- und Vermögensbildung fördern. Festgelegt wurde dies im 5. Vermögensbildungsgesetz.

                  Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn und Gehalt, vorausgesetzt der Beschäftigte hat einen VL-fähigen Vertrag abgeschlossen. In welcher Höhe VL gezahlt werden ist abhängig von der Branche. Festgelegt ist dies in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Die Spanne reicht von 6,65 bis 40 Euro im Monat. Teilzeitbeschäftigte erhalten VL entsprechend Ihrer Teilzeitquote.

                  Praxis-Tipp

                  Falls Sie noch keinen VL-Vertrag haben, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er VL zahlt, diese Sparleistung ganz oder teilweise erbringt.

                  Bekommen Sie die Leistungen nur teilweise oder gar nicht, können Sie die monatliche Einzahlung auf Ihren VL-Vertrag aus eigenen Mitteln bis zum Höchstbetrag von 40 Euro abschließen und die Differenz zum Arbeitgeberanteil aus eigenen Mitteln aufstocken.

                  40 Euro Vermögenswirksame Leistungen (VL)

                  Wer genau wissen will, wie sich das Guthaben entwickelt, sollte sich für einen Bausparvertrag oder Banksparvertrag entscheiden. Ein höheres Risiko bei der Option auf eine höhere Rendite birgt ein Sparvertrag mit Investmentfonds.

                  Immer mehr Unternehmen bieten für die VL auch eine betriebliche Altersversorgung an. Eine solche ist jedoch sehr unflexibel. Das Kapital steht dann bis zum 60. Lebensjahr nicht zur Verfügung.

                  Auch zur Tilgung eines Darlehens für das Eigenheim können VL eingesetzt werden: eine sehr rentable Variante.
                  Eine Lebens- oder Rentenversicherung ist sehr langfristig und unflexibel, und für die Höhe der VL nicht wirklich interessant.

                  Bedingungen für einen VL-Vertrag sind, dass

                  • der Arbeitgeber die Leistung direkt auf den Vertrag überweist und
                  • eine Sperrfrist von 7 Jahren eingehalten wird.

                  Staatliche Zulagen mit Einkommensgrenzen

                  Arbeitnehmer müssen selbst einen VL-Vertrag abschließen und dem Arbeitgeber die Vertragsdaten zukommen lassen. Doch es ist schwierig, einen guten Vertrag mit geringen Kosten zu finden, berichten die Verbraucherzentralen. Daher sollten Angebote genau geprüft werden.

                  Wenn das zu versteuernde Einkommen unter gewissen Grenzen liegt, kann für Bausparverträge und Sparverträge mit Investmentfonds die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage beantragt werden.

                  Näheres zu den drei grundsätzlichen Anlagemöglichkeiten für VL (für alle drei Arten sind Freistellungsaufträge nötig):

                  1. Bausparvertrag

                  Ein Bausparvertrag hat den Zweck Geld anzusparen, um für Bau oder Erwerb einer Immobilie ein zinsgünstiges Darlehen zu bekommen. Jede Bausparkasse hat unterschiedliche Tarife, für die die jeweiligen Guthaben- und Kreditzinsen von Beginn an feststehen.

                  Grundsätzlich gilt: Je höher der Guthabenzinssatz, desto höher ist auch der Darlehenszins für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Viele Bausparkassen bieten einen Renditetarif an, bei dem bei einem Verzicht auf das Darlehen der Guthabenzins nachträglich erhöht wird.

                  Praxis-Tipp

                  Haben Sie vor, zunächst nur die VL-Leistung auf einen Bausparvertrag anzusparen, empfiehlt es sich, einen Renditetarif und eine niedrige Bausparsumme zu wählen (3.000 bis 5.000 Euro), da die Zuteilung sonst nicht absehbar ist und in der Regel ein Prozent der Summe als Abschlussgebühr anfällt. Bei Bedarf können Sie die Summe später immer noch aufstocken.

                  Wer bereits ein Bauspardarlehen hat, sollte die VL auf jeden Fall für die Tilgung einsetzen.

                  2. Sparvertrag mit Investmentfonds

                  Ein Fondssparvertrag ist eine spekulative Anlage mit höheren Renditechancen. Die VL werden in einen Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 60 Prozent und einer Zulassung für VL-Anlage investiert. Jeden Monat werden für den VL-Betrag Anteile des Fonds gekauft. Das Depot ist sieben Jahre gesperrt. Auf den Vertrag fallen meist Kosten in Form von Ausgabeaufschlag und Depotgebühren an.

                  Praxis-Tipp

                  Wählen Sie einen Anbieter, der keinen Ausgabeaufschlag für den Fonds berechnet.

                  Seien Sie sich bewusst, dass der Wert des Fonds von der Entwicklung der Aktienmärkte abhängig ist. Der eingezahlte Betrag kann sich somit auch reduzieren. Sie wissen im Voraus nicht, welcher Wert das Fonds-Depot nach sieben Jahren hat.

                  Für einen Bausparvertrag und einen Fondssparvertrag gibt es die

                  Arbeitnehmersparzulage:
                  Anlageart Jährlicher
                  Zulagensatz
                  Maximale staatliche
                  Zulage
                  Max. zu versteuerndes Einkommen*
                  (Single / Verheiratet)
                  Bausparvertrag 9 % von maximal 470 Euro 43 Euro 17.900 / 35.800 Euro
                  Fondssparvertrag 20 % von maximal 400 Euro 80 Euro 20.000 / 40.000 Euro

                  * Das Bruttoeinkommen kann höher liegen, da beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Freibeträge abgezogen werden.

                  Die Beantragung der Förderung ist jährlich mit der Steuererklärung nötig.

                  3. Banksparvertrag

                  Eine sichere VL-Anlage ohne Risiko und ohne Kosten ist ein Banksparvertrag. Ein solcher eignet sich daher für konservative Anleger und Sparer, die keine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten.

                  Ein VL-Banksparvertrag hat eine Einzahlungsphase von sechs Jahren. Danach ruht der Vertrag bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, bis das Guthaben ausgezahlt wird.

                  Viele Banken und Sparkassen bieten diese Anlagevariante jedoch nicht mehr an. Es lohnt sich jedoch zu suchen. Bundesweite Anbieter von Banksparverträgen sind:

                  • ING-DiBa (2 % Festzins für die gesamte Laufzeit)
                  • Degussa Bank (0,25 % variabler Zins, 14 % am Ende der Laufzeit auf die Einzahlungen)
                  • GLS Bank (ab 25 Euro mtl., 1,3 % variabler Zins)
                  • Und reginonale Anbieter, teilweise PSD-Banken

                  Praxis-Tipp

                  Wird beispielsweise im November die erste Sparrate auf den VL-Vertrag gezahlt, ruht der Vertrag nur einen Monat und wird dann bereits nach sechs Jahren und einem Monat ausgezahlt. Falls Sie einen VL-Vertrag haben, der bald ausläuft und im Anschluss sich für einen Banksparvertrag entscheiden, beginnen Sie diesen gegebenenfalls etwas früher.

                  Weiterführende Informationen zu Vermögenswirksamen Leistungen finden Sie unter
                  http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/special/-Vermoegenswirksame-Leistungen/1385473/1385473/

                  Twittern

                  Kommentare zu Vermögenswirksame Leistungen (VL)

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Wartezeit beim Bausparvertrag Definition
                  Sind Leistungen aus der Unfallversicherung steuerfrei?
                  Offener Fonds - Lexikon zur Geldanlage
                  Baulexikon / W
                  Fonds ohne Ausgabeaufschlag
                  Fonds für breites Rohstoffinvestment - Kurz notiert
                  Geschlossene Fonds

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Vermögenswirksame Leistungen (VL)