• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Finanzamt
                  • Freistellungsauftrag
                  • NV-Bescheinigung
                  • Abgeltungssteuer
                  • Sparer-Pauschbetrag
                  • Geld anlegen
                  • Tagesgeld
                  • Festgeld
                  • Sparbrief
                  • Sparbuch
                  • Depot
                  • Honorarberatung
                  • Bundeswertpapiere
                  • Gold als Geldanlage
                  • VL Leistungen
                  • Börsenwissen
                  • Girokonto & Kreditkarte
                  • Kostenloses Girokonto
                  • Konto für Selbstständige
                  • Kreditkarten Vergleich
                  • Banken
                  • Einlagensicherung
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Geldanlage & Bank » Freistellungsauftrag

                  Freistellungsauftrag

                  Von Diana Rothermel

                  Erträge aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig. Jede Person hat jedoch einen Freibetrag, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Erst darüber hinausgehende Kapitalerträge müssen versteuert werden.

                  Dieser Freibetrag beläuft sich für jedes Kalenderjahr auf:

                  • 801 Euro für Alleinstehende und Kinder und
                  • 1.602 Euro für Verheiratete, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden.

                  Damit von den Kapitalerträgen keine Steuer abgezogen wird, ist es nötig der Konto- und / oder Depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dabei ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.

                  In manchen Fällen, beispielsweise für Renter, Studenten und Kinder, kann auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) von Interesse sein.

                  Praxis-Tipp

                  Bei mehreren Bankverbindungen sind separate Freistellungsaufträge notwendig. Die Maximalsumme muss dabei aufgeteilt werden, so dass die Summe der insgesamt erteilten Freistellungsaufträge den Maximalbetrag nicht übersteigt.

                  Zu den Kapitalerträgen zählen:

                  • Zinsen von Sparkonten und verzinslichen Wertpapieren,
                  • Dividenden für Aktien und Genossenschaftsanteile,
                  • Ausschüttungen von Investmentfonds und
                  • Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäfte, sofern der Kauf ab 2009 erfolgte. Im Gegenzug dazu können auch Verluste aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden.

                  Erträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Auszahlung oder Gutschrift erfolgt. Wird beispielsweise bei einer Geldanlage für ein Jahr der Zinsertrag für den Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2012 zum Ende der Laufzeit im Juni 2012 ausgezahlt, wird der gesamte Betrag auch in 2012 auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Wird nach Fälligkeit eine Anlageform gewählt, bei der die Zinszahlung am Jahresende erfolgt, wird der Zinsertrag Ende Dezember 2012 ebenfalls auf den Freistellungsauftrag für 2012 angerechnet.

                  Für Riester- und Rürup-Verträge wird kein Freistellungsauftrag benötigt, denn sie sind erst mit Auszahlung im Alter über die Einkommensteuer zu versteuern.

                  Für den über den Freistellungsbetrag hinausgehenden Kapitalertrag ziehen die Kreditinstitute automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer und auf diese 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer ab. Insgesamt kann der Kapitalertrag somit mit einer Steuer von etwa 28 Prozent belastet werden. Mit der Abgeltungssteuer ist der Kapitalertrag steuerlich abgegolten und braucht in der Steuererklärung nicht erwähnt zu werden (Ausnahme ggf. aufgrund von Kirchensteuerpflicht).

                  Praxis-Tipp

                  Ist Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, sollten Sie alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Diese werden dann nur mit Ihrem Steuersatz versteuert. Die Differenz zur Abgeltungssteuer bekommen Sie zurückerstattet.

                  Füllen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Anlage KAP (für Kapitalvermögen) aus, um die sogenannte Günstigerprüfung zu beantragen (siehe Abbildung Anlage KAP, Zeile 4) und fügen Sie die Steuerbescheinigungen Ihrer Banken mit dem Ausweis der abgeführten Abgeltungssteuer bei.

                  Dieses Vorgehen ist auch erforderlich, wenn Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu stellen und Sie den Sparer-Pauschbetrag angerechnet haben wollen.

                  Kirchensteuerpflichtige können, ergänzend zum Freistellungsauftrag, bei der Bank einen separaten Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer stellen, so dass diese nach Überschreiten des Sparer-Pauschbetrags automatisch abgeführt wird. Erfolgt kein separater Antrag , dann wird die Berechnung der Kirchensteuer über die Anlage KAP mit der Einkommensteuererklärung geregelt (siehe Abbildung Anlage KAP, Zeile 6).

                  Anlage KAP 2011

                  Twittern

                  Kommentare zu Freistellungsauftrag

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Rentenbeitrag kann auf 20,2 Prozent steigen
                  Abgeltungssteuer Stichtag
                  Gesundheitsausgaben werden immer mehr von Arbeitnehmern getragen
                  Sparerfreibetrag sinkt - Freistellungsauftrag anpassen
                  Versicherungssteuer wird ab 2007 teurer
                  Wann erfolgt eine Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung?
                  Bankkonto über das Internet nutzen 21 Millionen

                  • Kontoabfrage Finanzamt

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Freistellungsauftrag