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Einlagensicherung - Sicherheit für angelegte Gelder
Von Thomas Nissen
Durch die Einlagensicherung werden die angelegten Gelder - Einlagen genannt - bis zu einer bestimmten Summe abgesichert. Das heißt, der Kunde bekommt im Falle der Insolvenz seiner Bank die Rückzahlung seines Guthabens bis zu diesem Betrag garantiert.
Die Mitgliedschaft in einer solchen Entschädigungseinrichtung ist in Deutschland Voraussetzung dafür, dass ein Finanzinstitut zum Geschäftsbetrieb überhaupt zugelassen wird.
Für welche Einlagen kommt der Einlagensicherungsfonds auf?

© Pulwey / fotolia.com
Die Einlagensicherung umfasst die nachfolgenden Guthaben von Privatpersonen:
1) Sichteinlagen (Giro, Tagesgeld, also täglich fällige Gelder),
2) Termin- und Spareinlagen (Festgelder, Sparguthaben) sowie
3) auf den Kontoinhaber lautende Sparbriefe.
Achtung: Zertifikate fallen nicht unter die Einlagensicherung!
Ein Beispiel sind hier die großen Verluste, die die deutschen Anleger mit Zertifikaten der in die Insolvenz gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers gemacht haben. Sobald der Herausgeber solcher Papiere zahlungsunfähig ist, sind auch die von ihm ausgegebenen Zertifikate wertlos.
Wie sieht die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung aus?
Man unterscheidet zwischen der gesetzlich festgelegten Einlagensicherung und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
- Gesetzliche Einlagensicherung:
Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) trat am 1. August 1998 in Kraft. Seit Anfang 2011 garantiert die Entschädigungseinrichtung deutschen Banken den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von 100.000 Euro sowie eine Auszahlungsfrist von maximal 30 Arbeitstagen. - Freiwillige Einlagensicherung:
Für private Banken sichert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken das Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Hierfür ist der letzte veröffentlichte Jahresabschluss der Bank maßgeblich.
Diese Haftungsgrenze reduziert sich ab 2015 auf 20 Prozent, ab 2020 auf 15 Prozent und ab 2025 auf 8,75 Prozent. Diesem Verbund, der immer wieder auch als „Feuerwehrfonds“ bezeichnet wird, können sich die Institute auf freiwilliger Basis anschließen. Hier sind viele Privatbanken Mitglied, die entweder deutsche Banken sind oder eine deutsche Niederlassung haben.
Am Beispiel der Norisbank bedeutet dies: Pro Kunde sind die Einlagen aktuell mit über 60 Millionen Euro abgesichert.
Das Einlagensicherungssystem der Sparkassen und Genossenschaftsbanken beruht auf der Institutssicherung. Die Banken der jeweiligen Gruppe stehen füreinander ein. Diese bedeutet, dass über die Institutssicherung die gesamten Einlagen in unbegrenzter Höhe gesichert sind. Eine gesetzliche Garantie hierfür gibt es jedoch nicht. Banken mit institutssichernden Einrichtungen gehören keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung an, denn sie sind von der Pflichtmitgliedschaft befreit.
Was sieht die Einlagensicherung bei ausländischen Banken aus?
Alle Banken in EU-Staaten müssen seit 2011 eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro aufweisen. Dies bedeutet, auch für Banken in Deutschland, die ihren Hauptsitz in einem anderen EU-Staat haben, beträgt die Einlagensicherung 100.000 Euro. Beispiele: Bank of Scotland, MoneYou, Deniz Bank oder VakifBank.
Manche ausländische Banken sind zudem Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Die Einlagensicherung ist dann nochmals erhöht.
Praxis-Tipp
Von Banken außerhalb der EU sollten Sie bei Ihrer Geldanlage die Finger lassen, selbst wenn höhere Zinsen locken.
Pochen Sie bei Ihren Geldanlagen grundsätzlich auf die Informationspflicht von Seiten der Banken zum Thema Einlagensicherung. Laut Gesetz müssen Sie als Kunde darüber informiert werden, welcher Einlagensicherung das jeweilige Kreditinstitut angehört. Vor allem besteht die Verpflichtung, Neukunden darüber in Kenntnis zu setzen, welche Sicherung für ihre Einlagen greift.
Überschreiten Sie bei Ihren Geldanlagen nicht die Grenzen der Einlagensicherung bei den jeweiligen Kreditinstituten.
Bei unseren Zinsvergleichen geben wir Ihnen auch eine Information zur Einlagensicherung: