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Einlagensicherung
Das Thema Einlagensicherung war bis in den letzten Monaten ein kaum bekanntes für Otto Normalverbraucher. Durch verloren gegangene Geldanlagen, zum Beispiel bei der inzwischen verstaatlichen isländischen Bank Kaupthing, erlangte das Einlagensicherungsthema eine plötzliche Berühmtheit.
Was ist die Einlagensicherung?
Durch die Einlagensicherung werden die in Deutschland angelegten Gelder – Einlagen genannt – bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert. Es existieren zwei Arten: Die gesetzlich festgelegte Einlagensicherung und der freiwillige Einlagensicherungsfonds.
- 1. Die gesetzliche Einlagensicherung sichert Ihre Einlagen ab 01. Juli 2009 in Höhe von 100% bis maximal 50.000 Euro ab (ab dem 31. Dezember 2010 erhöht sich dieser Betrag auf 100.000 Euro). Die Frist einer Rückzahlung soll maximal 35 Arbeitstage betragen..
- 2. Zusätzlich wurde der Einlagensicherungsfonds gegründet, den sich die Insitute auf freiwilliger Basis anschließen können. In diesem Verbund, der immer wieder auch als „Feuerwehrfonds“ bezeichnet wird, sind viele Privatbanken Mitglied, die entweder deutsche Banken sind oder eine deutsche Niederlassung haben.
Die Kaupthing-Edge zum Beispiel war zwar eine deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing-Bank, fiel aber weder unter die gesetzliche Einlagensicherung, noch hatte sie sich dem Einlagensicherungsfonds eingegliedert.
Für welche Einlagen kommt der Einlagensicherungsfonds auf?
Beim Einlagensicherungsfonds geht die Sicherung der Einlagen viel weiter, als es der gesetzliche Rahmen in der EU, festgelegt im Einlagensicherungs- und Anlageentschädigungsgesetz, vorschreibt. In dem freiwilligen Fonds sind bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank pro Anleger als Einlagensicherung festgeschrieben. Am Beispiel der Norisbank festgemacht: Die Einlagen sind aktuell mit über 46 Mio. € pro Kunde! abgesichert.
Das bedeutet, dass selbst im Falle einer Pleite die Guthaben und das erzielten Zinsen an die Anleger ausgezahlt werden. Deutschland hat damit das weltweit beste System der Einlagensicherung!
Zertifikate fallen nicht unter die Einlagensicherung
Die Einlagensicherung gilt jedoch nicht für Zertifikate. Ein besonders brisantes Beispiel sind hier derzeit die großen Verluste, die die deutschen Anleger mit Zertifikaten der inzwischen in die Insolvenz gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers gemacht haben. Sobald der Herausgeber solcher Zertifikate zahlungsunfähig ist, sind auch die von ihm ausgegebenen Zertifikate wertlos.
Welche Banken sind nicht der Einlagensicherung angeschlossen?
Es gibt Banken, die zwar in Deutschland Niederlassungen haben, aber nicht unter das hier geltende Einlagensicherungs- und Anlageentschädigungsgesetz fallen. Diese Banken kommen dann nur in der Höhe der Einlagensicherung auf, wie sie das Land ihres Hauptsitzes gesetzlich vorschreibt.
Von diesen Banken sollten sie in punkto Geldanlage übrigens die Finger lassen, selbst wenn sie höhere Zinsen versprechen. Hierbei ist es wichtig, dass sie auf die Informationspflicht zum Thema Einlagensicherung pochen, welche jedes Geldinstitut und je Bank unterliegt, die in Deutschland Niederlassungen oder ihren Sitz haben.
Denn es existiert die gesetzlich festgelegte Bestimmung, dass Sie als Kunde darüber informiert werden müssen, welcher Einlagensicherung das jeweilige Kreditinstitut angehört. Vor allem besteht hier auch die Verpflichtung, Neukunden sofort darüber in Kenntnis zu setzen, welche Sicherung für ihre Einlagen greift.
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