- Geldanlage
- Tagesgeld Vergleich
- Festgeld Vergleich
- Sparbrief Vergleich
- Private Banking
- Wertpapierdepot
- Bundeswertpapiere
- Tipps & Nachrichten
- Verbraucherschutz
- Börsenwissen
- Girokonto & Kreditkarte
- Kostenloses Girokonto
- Konto für Selbstständige
- Kreditkarten Vergleich

Einlagensicherung
Das Thema Einlagensicherung war bis in den letzten Monaten ein kaum bekanntes für Otto Normalverbraucher. Durch verloren gegangene Geldanlagen, zum Beispiel bei der inzwischen verstaatlichten isländischen Bank Kaupthing, erlangte das Einlagensicherungsthema eine plötzliche Berühmtheit.
Was ist die Einlagensicherung?
Durch die Einlagensicherung werden die in Deutschland angelegten Gelder – Einlagen genannt – bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert. Das heißt, der Kunde bekommt im Falle der Insolvenz seiner Bank sein Guthaben auf jeden Fall wieder. Die Mitgliedschaft in einer solchen Entschädigungseinrichtung ist in Deutschland Voraussetzung dafür, dass ein Finanzinstitut zum Geschäftsbetrieb überhaupt zugelassen wird.
Man unterscheidet zwischen der gesetzlich festgelegten Einlagensicherung und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
- Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) trat am 1. August 1998 in Kraft. Zum 30.06.2009 wurde die Mindestdeckung für Einlagen auf 50.000 Euro angehoben und auf Anlegerselbstbeteiligung verzichtet. Zum 31.12.2010 erfolgt die Anhebung auf Mindestdeckung von 100.000 € sowie eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf max. 30 Arbeitstage.
- Das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen existierte bereits vor der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverband Deutscher Banken sichert das Guthaben jedes einzelnen Kunden bei einer privaten Bank bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Hierfür ist der letzte veröffentlichte Jahresabschluss der Bank maßgeblich.
- Diesem Verbund, der immer wieder auch als „Feuerwehrfonds“ bezeichnet wird, können sich die Insitute auf freiwilliger Basis anschließen. Hier sind viele Privatbanken Mitglied, die entweder deutsche Banken sind oder eine deutsche Niederlassung haben. Das Einlagensicherungssystem der Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfolgt in erster Linie das Ziel der Institutssicherung, private Banken dagegen sichern direkt die Einlagen der Gläubiger. Die Kundengelder der öffentlich-rechtlichen Banken (Sparkassen und Genossenschaftsbanken) werden indirekt, jedoch unbegrenzt gewährleistet. Die Leistungen dieser freiwilligen Einlagensicherungsfonds, über die gesetzlichen Mindestdeckungen hinaus, sind für die Kunden jedoch nicht gesetzlich garantiert.
Am Beispiel der Norisbank festgemacht: Pro Kunde! sind die Einlagen aktuell mit über 46 Mio. € abgesichert.
Die Kaupthing-Edge zum Beispiel war zwar eine deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing-Bank, fiel aber weder unter die gesetzliche Einlagensicherung, noch hatte sie sich dem Einlagensicherungsfonds eingegliedert.
Für welche Einlagen kommt der Einlagensicherungsfonds auf?
Das Einlagensicherungssystem umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, d. h. die nachfolgenden Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
- Sichteinlagen (Giro, Tagesgeld, also täglich fällige Gelder)
- Termin- und Spareinlagen (Festgelder, Sparguthaben)
- Auf den Kontoinhaber lautende Sparbriefe
Durch die Einlagensicherung werden selbst im Falle einer Insolvenz der Bank die Guthaben und die erzielten Zinsen an die Anleger ausbezahlt.
Deutschland hat das weltweit beste System der Einlagensicherung!
Achtung: Zertifikate fallen nicht unter die Einlagensicherung!
Die Einlagensicherung gilt jedoch nicht für Zertifikate. Ein besonders brisantes Beispiel sind hier derzeit die großen Verluste, die die deutschen Anleger mit Zertifikaten der inzwischen in die Insolvenz gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers gemacht haben. Sobald der Herausgeber solcher Zertifikate zahlungsunfähig ist, sind auch die von ihm ausgegebenen Zertifikate wertlos.
Welche Banken sind nicht der Einlagensicherung angeschlossen?
Es gibt Banken, die zwar in Deutschland Niederlassungen haben, aber nicht unter das hier geltende Einlagensicherungs- und Anlageentschädigungsgesetz fallen. Diese Banken kommen dann nur in der Höhe der Einlagensicherung auf, wie sie das Land ihres Hauptsitzes gesetzlich vorschreibt.
Von diesen Banken sollten Sie bei Ihrer Geldanlage die Finger lassen, selbst wenn hier höhere Zinsen locken. Hier ist es wichtig, dass Sie auf die Informationspflicht zum Thema Einlagensicherung pochen, welcher jedes Geldinstitut und jede Bank unterliegt, die in Deutschland Niederlassungen oder ihren Sitz haben.
Laut Gesetz müssen Sie als Kunde darüber informiert werden, welcher Einlagensicherung das jeweilige Kreditinstitut angehört. Vor allem besteht hier auch die Verpflichtung, Neukunden sofort darüber in Kenntnis zu setzen, welche Sicherung für ihre Einlagen greift.
Aktuell wird auch gelesen:
Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de spendet 500 € an die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan. Spenden auch Sie, jeder Euro hilft!
