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Teilkasko bei der Autoversicherung
Von Hans Frießem
Die Teilkaskoversicherung ist ein Bestandteil der Autoversicherung und kann wie die Vollkaskoversicherung zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann den Beitrag zur Teilkasko senken. In der Regel werden mindestens 150,00 € vereinbart. Bei einem gemeldeten Teilkaskoschaden erfolgt keine Hochstufung des Schadensfreiheitsrabattes (SFR).
Die Teilkasko beinhaltet folgenden Versicherungsschutz:
- Brand oder Explosion.
- Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung.
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm ( mindestens Windstärke 8).
- Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
- Zusammenstoss des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild.
- Glasbruch und Kabelschäden durch Kurzschluss.
Achtung
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden gelten nicht als Unfallschäden!