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                  Autoversicherung richtig kündigen

                  Von Hans Frießem

                  Die Kündigung einer Autoversicherung muss schriftlich erfolgen.

                  • Unser Service: Ein Kündigungsformular für die Autoversicherung kostenlos zum Ausfüllen und Ausdrucken: Kündigungsvorlage Autoversicherung

                  Das Kündigungsschreiben muss vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post oder Fax versendet werden. Zur Sicherheit empfiehlt sich der postalische Weg in Form eines Einschreibens.

                  Wenn Sie ihre Autoversicherung kündigen möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:

                  • 1. Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
                    Eine Autoversicherung kann zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Häufig ist dies der 31. Dezember, jedoch nicht immer. Das genaue Datum finden Sie im Versicherungsschein. Die Kündigung muss dem Versicherer mindestens einen Monat vorher schriftlich vorliegen. Entscheidend ist dabei das Datum des Post- oder Faxeingangs. Endet das Versicherungsjahr beispielsweise zum 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft nachweislich eingegangen sein.
                  • 2. Kündigung nach Beitragserhöhung
                    Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Beitragserhöhung. Eine solche kann beispielsweise aus einer neuen Typ- oder Regionalklasse entstanden sein. Das Sonderkündigungsrecht gilt für einen Monat ab Zugang der Mitteilung zur Beitragserhöhung. In diesem ist auch das Kündigungsrecht vermerkt.
                  • 3. Kündigung nach einer Schadenregulierung
                    Nach einem gemeldeten Unfall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss der Schadensregulierung kündigen, unabhängig davon, ob der Schaden abgelehnt oder bezahlt wird. Dieses Kündigungsrecht gilt auch für den Versicherer.
                  • 4. Kündigung bei Fahrzeugwechsel
                    Bei jedem Fahrzeugwechsel kann eine neue Autoversicherung gewählt werden. Mit dem Abmelden des Autos kann der Vertrag aufgelöst werden. Vorsicht bei einem privaten Verkauf.
                  • 5. Kündigung bei Stilllegung
                    Bei der Stilllegung eines Fahrzeuges muss die Autoversicherung gekündigt werden. Wenn der Vertrag länger als sieben Jahre unterbrochen ist, erfolgt eine Neueinstufung der Schadensfreiheitsklassen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine erworbenen Schadensfreiheitsrabatte verliert.

                  Praxis-Tipp

                  Achten Sie bei einem Wechsel der Versicherung darauf, einen neuen Vertrag rechtzeitig abzuschließen.

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