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Grüne Versicherungskarte
Von Ralph Gönner
Theoretisch müsste die grüne Versicherungskarte, die als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung gilt, zumindest in den EU-Ländern nicht mehr notwendig sein. Bereits seit 1973 gibt es das Kennzeichenabkommen, das als ausreichender Nachweis für eine bestehende Versicherung ausreichen müsste.
Aber dem ist nicht so, spätestens, wenn ein Unfall passiert, wird in den Ländern Italien oder Spanien von der Polizei sofort nach der grünen Versicherungskarte gefragt. Wer sie nicht vorweisen kann, wird mit einem Bußgeld belegt. Wer mit dem Auto über die Grenze reist, braucht nach wie vor die grüne Versicherungskarte.
Wozu dient die grüne Karte?
Insgesamt 45 Staaten sind Mitgliedsländer des so genannten Grüne-Karte-Systems und diese wird daher auch internationale Versicherungskarte genannt. Mit dieser wird die Einreise mit dem Auto ermöglicht, ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen zu müssen. Auf ihr wird bestehender Versicherungsschutz bescheinigt und in Fall eines Unfallschadens erleichtert sie die Schadensabwicklung.
Was ist enthalten?
Der grünen Karte können wichtige Daten zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung und der Versicherungsgesellschaft entnommen werden und der Zeitraum der Gültigkeit. Sie ist zweisprachig ausgefertigt, einmal in der Sprache des Landes, aus dem der Fahrzeughalter kommt und außerdem in englischer oder französischer Sprache. Sie ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig und heutzutage kann eine neue grüne Karte bequem über das Internet oder auch per Telefon bei der Versicherungsgesellschaft bestellt werden. Für die Ausstellung werden keine Gebühren verlangt.
Seit wann existiert die grüne Karte?
In der bestehenden Form gibt es die grüne Karte schon seit 1965. Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, dass Unfallopfer, die bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug geschädigt werden, nicht benachteiligt sein sollten. Ausländische Kraftfahrer sollten bei Fahrten in andere Länder mindestens nach den Bedingungen des Landes, das sie durchfahren haftpflichtversichert sein. Mit der grünen Karte wurde der gesamte grenzüberschreitende Verkehr vereinfacht. In jedem Jahr werden innerhalb der Geltungsbereiche der grünen Karte mehrere 100.000 Schäden abgewickelt.
Wo wird die grüne Karte benötigt?
Einige Länder setzen die grüne Versicherungskarte bei der Einreise zwingend voraus. Dazu gehören unter anderem auch Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran und Israel sowie Marokko, Mazedonien, Russland, Serbien, die Türkei, Tunesien, die Ukraine und Weißrussland.
Andere Länder, wie zum Beispiel Spanien und Italien, verlangen die grüne Karte zwar nicht bei der Einreise, erwarten aber spätestens bei einem Unfall, dass die Karte vorgelegt werden kann, sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Vor jeder Urlaubsreise mit dem PKW sollte der Fahrzeughalter sich um das Vorhandensein einer gültigen grünen Karte kümmern, das schont nicht nur die Nerven, sondern auch den Geldbeutel.
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