Steckbrief Rürup Rente (Basisrente)
Finanztest Tipp
Finanztest hat in der Ausgabe 12/2011 ermittelt, dass die höchste garantierte Rente durch die Hannoversche (Testurteil GUT) bereitgestellt wird. Weiterhin wurde die Flexibilität (Änderung von Vertrag und Beitrag) als sehr gut beschrieben.
Kontakt unter: hannoversche.de
1. Prinzip
Staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, private Leibrentenversicherung mit Kapitaldeckungsprinzip.
2. Förderung durch Sonderausgabenabzug
Jährlich können bei Alleinstehenden Beiträge von maximal 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro steuerlich angesetzt werden. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können die jährlich geleisteten Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden und verringern somit direkt die steuerliche Belastung.
3. Besteuerung der Leistungen
- In der Ansparphase kann immer nur ein Anteil der jährlichen Gesamtsparleistung als Sonderausgaben angesetzt werden. Im Einzahlungsjahr 2012 sind 74 Prozent absetzbar. Dieser Anteil steigt jährlich um 2 Prozent-Punkte an. Ab 2025 kann der volle Beitrag steuerlich angerechnet werden.
- In der Auszahlungsphase ist der steuerpflichtige Anteil ebenfalls gestaffelt. Bis 2020 steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um 2 Prozent. Bei Rentenbeginn 2012 würde der steuerpflichtige Anteil 64 Prozent betragen. Von 2020 bis 2040 steigt der Anteil nur noch um 1 Prozent. Ab 2040 werden die monatlichen Rentenzahlungen voll steuerpflichtig.
- In der Auszahlungsphase gilt das sogenannte "Kohortenprinzip": Es wird bei Renteneintritt einmalig und dauerhaft der steuerliche Freibetrag festgelegt, dieser bleibt dann über die gesamte Rente unverändert erhalten.
4. Förderberechtigte (Zielgruppe)
Alle einkommensteuerpflichtigen Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland. Die Basisrente richtet sich in erster Linie an Selbständige und Freiberufler, kann aber auch von besserverdienenden Angestellten bzw. Spitzenverdienern mit einem hohen Steuersatz zu gleichen Bedingungen genutzt werden.
5. Produkteigenschaften/Leistungen
- Sparvertrag mit monatlichem Beitrag. Eine zusätzliche Sparleistung kann auch flexibel als Einmalzahlung erfolgen. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Form einer lebenslangen monatlichen Leibrente. Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden.
- Der Vertrag ist weder vererb-, übertrag- noch kapitalisierbar. Er kann nicht beliehen oder veräußert werden. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch möglich.
- Es sind sehr hohe geförderte Sparsummen auch in kurzer Zeit möglich. Dadurch lassen sich Rentenlücken auch noch kurz vor Rentenbeginn schließen.
- Erzielte Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht versteuert, dadurch hoher Zinseszinseffekt bei langen Laufzeiten.
6. Produktvarianten
- Konventionell, fondsgebunden oder Fondssparplan Die Höhe der tatsächlichen Rendite und damit auch der späteren Rentenzahlungen ist abhängig von der Auswahl des geeigneten Anlageproduktes.
- Mögliche Zusatzbausteine: Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenvorsorge, zusammen weniger als 50 Prozent des jährlichen Gesamtbeitrags. Die Beiträge zu diesen Zusatzversicherungen können ebenfalls steuerlich gefördert werden.
- Aufgeschobene oder Sofortrenten für rentennahe Jahrgänge.
7. Sicherheiten
- Kapitaldeckung
- Lebenslange Rentenzahlung in garantierter Höhe
- Schutz vor Verwertung bei Arbeitslosigkeit ("Hartz IV-sicher")
- Schutz vor Verwertung bei Insolvenz, allerdings nur in der Ansparphase
Kommentare zu Steckbrief Rürup Rente (Basisrente)
Rente mit 67 beschlossen
PKV Beitragseinnahmen und Ausgaben steigen
Versicherungssteuer wird ab 2007 teurer
Gesundheitsausgaben werden immer mehr von Arbeitnehmern getragen
Durchschnittlicher GKV Krankenkassenbeitrag steigt
Bankkonto über das Internet nutzen 21 Millionen
