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Die Nachteile der Rürup Rente (Zusammenfassung)
Von Matthias Nemack
Zusatzrenten erfreuen sich hierzulande noch immer nicht der Beliebtheit, die der Gesetzgeber gerne sehen würde, damit Rentenempfänger in den kommenden Jahren nicht noch stärker auf Sozialleistungen vom Staat angewiesen sind. Grund für die Zurückhaltung ist wohl auch, dass etwa die staatlich geförderte Rürup Rente nicht ausschließlich positive Eigenschaften mitbringt für die potentiellen Rentensparer.
Redaktions-Tipp
Finanztest hat in der Ausgabe 12/2011 ermittelt, dass die höchste garantierte Rente durch die Hannoversche (Testurteil GUT) bereitgestellt wird. Weiterhin wurde die Flexibilität (Änderung von Vertrag und Beitrag) als sehr gut beschrieben.
Kontakt unter: hannoversche.de/rürup
Rürup Rente kann nicht vererbt werden
Das Modell Rürup Rente sieht generell eine Verrentung in monatlichen Leistungen vor. Das so genannte Kapitalwahlrecht besteht in diesem Fall nicht. Außerdem gilt: Verstirbt der Empfänger früh, sind die erzielten Ansprüche aus den jahrelangen Einzahlungen verloren.
Eine Übertragung auf oder die Vererbung an eine andere Person sieht das Konzept der Rürup Rente grundsätzlich nicht vor. Im Todesfall entfallen die Rentenansprüche. Werden die geleisteten Beiträge der verstorbenen Rürup Sparer an die Hinterbliebenen erstattet, ist die Förderung des Staates zurückzuzahlen.
Beiträge sind nicht generell von der Steuer befreit
Die Einzahlungen in die Rürup-Rente sind nicht grundsätzlich steuerfrei. Auch wenn die Besteuerung nachgelagert erfolgt. In jedem Fall kommt es zu einer solchen Besteuerung. Für manchen Rentensparer ist auch die Tatsache ein Nachteil, dass sie die Rente nicht in Form einer Einmalzahlung auszahlen lassen können.
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