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    Riester Rente Vergleich - Riestervertrag

    Von Thomas Nissen

    Die Riester Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, insbesondere geeignet für Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, kinderreiche Familien und Beamte.


    Bei dieser Art der privaten Vorsorge erhält der Beitragszahler hohe staatliche Zulagen. Des Weiteren können geleistete Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

    Die Riesterrente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Zudem ist eine 30-prozentige Abschlagszahlung des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn möglich. Ein Riestervertrag kann nicht bei Arbeitslosigkeit verwertet werden, ist demnach vor Hartz IV geschützt. Es existieren mehrere Möglichkeiten eines Vertragsabschlusses, z.b. der Riester Fondssparplan oder den Riester Banksparplan.

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    Um sich nicht nur allgemein über die Riester-Rente zu informieren, macht es Sinn, sich einen persönlichen Vorschlag von den verschiedenen Versicherern zuschicken zu lassen. So können Sie die eigenen Möglichkeiten sehr gut ausloten. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich:

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    Hohe Förderung durch Zulagen

    Die Zulagen des Staates bestehen aus der Grundzulage für den Versicherungsnehmer und Kinderzulage. 2009 beträgt die volle Grundzulage für Ledige 154€ (Verheiratete 308€).

    Für jedes Kind werden 185€ als Kinderzulage gewährt, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300€. Voraussetzung für die Kinderzulage ist der Bezug von Kindergeld für dieses Kind.

    Die Zulagen in voller Höhe werden aber nur gewährt, wenn 4% des Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen in einen Riester-Renten Vertrag eingezahlt werden, mindestens 60€ jährlich.

    Die Förderung kann je nach Einkommen und Familienstand 30% bis 90% betragen. Die Riester-Rente ist daher vor allem für Niedrigverdienende, kinderreiche Familien, Beamte, Beamtenanwärter, zu empfehlen.

    Steuerliche Vorteile

    Von der Steuer können maximal 2.100€ an Beiträgen abgesetzt werden. Das eingeführte Alterseinkünftegesetz sieht vor, dass bei bezogener steuerlicher Förderung der Beiträge die Auszahlungen bei Rentenbeginn in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Das nennt man auch "nachgelagerte Besteuerung".

    Wussten sie schon...

    ...dass die Riester-Rente einen höheren Anstieg der derzeitigen Rentenbezüge verhindert?

    Bis 2010 wird die Rentenanpassung durch den sogenannten Riester-Faktor jedes Jahr um 0,6% gebremst. Dieser dämpft also den Rentenanstieg und führt so zu einer Absenkung des allgemeinen Renten-Niveaus. Dafür beteiligt sich der Staat im Gegenzug mit Zulagen beim Aufbau der Riester-Rente.

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