Die Riester Rente: Mit Zulagen vom Staat geförderte Altersvorsorge
Von Hans Frießem
Die Riester Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, insbesondere geeignet für Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, kinderreiche Familien und Beamte.
Die Förderung kann je nach Einkommen und Familienstand 30 bis 90 Prozent betragen. Die Riester-Rente ist daher vor allem für Niedrigverdienende, kinderreiche Familien, Beamte, Beamtenanwärter, zu empfehlen.

Bei dieser Art der privaten Vorsorge erhält der Beitragszahler hohe staatliche Zulagen. Des Weiteren können geleistete Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.
Die Riesterrente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Zudem ist eine 30-prozentige Abschlagszahlung des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn möglich. Ein Riestervertrag kann nicht bei Arbeitslosigkeit verwertet werden, ist demnach vor Hartz IV geschützt.
Hohe Förderung durch Zulagen
Die Zulagen des Staates bestehen aus der Grundzulage für den Versicherungsnehmer und Kinderzulage. Die volle Grundzulage für Ledige beträgt 154 Euro (Verheiratete 308 Euro).
Für jedes Kind werden 185 Euro als Kinderzulage gewährt, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Voraussetzung für die Kinderzulage ist der Bezug von Kindergeld für dieses Kind.
Die Zulagen in voller Höhe werden aber nur gewährt, wenn 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen in einen Riester-Renten Vertrag eingezahlt werden, mindestens 60 Euro jährlich.
So finden Sie die beste Riester Rente
Durch die fast undurchschaubare Anzahl an Anbietern ist ein vollständiger Vergleich nicht möglich. Und doch gibt es Kriterien und Testurteile, die die guten Riesterverträge von den weniger guten unterscheiden.
Drei Beispiele: So wurde die Riesterrente der Targo Lebensversicherung AG von der Ratingagentur Franke und Bornberg mit der Höchstnote FFF ausgezeichnet und Stiftung Warentest vergab an die Hannoversche Leben für Ihr Riesterprodukt die Bestnote. Wer sich nicht scheut, seine Adresse und Telefonnummer in einem Formular anzugeben, bekommt von der Dr. Klein AG einen grösseren (kostenlosen) Marktüberblick.
Steuerliche Vorteile
Von der Steuer können maximal 2.100 Euro an Beiträgen abgesetzt werden. Das eingeführte Alterseinkünftegesetz sieht vor, dass bei bezogener steuerlicher Förderung der Beiträge die Auszahlungen bei Rentenbeginn in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Das nennt man auch "nachgelagerte Besteuerung".
Kurzmeldungen:
14.09.2011
