• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Private Altersvorsorge
                  • Altersvorsorge Rechner
                  • Kapital-Lebensversicherung
                  • Risiko-Lebensversicherung
                  • Fonds-Lebensversicherung
                  • Private Rentenversicherung
                  • Fonds-Rentenversicherung
                  • Geförderte Altersvorsorge
                  • Riester Rente (Riestervertrag)
                  • Riester Banksparplan
                  • Riester Fondssparplan
                  • Rürup Rente (Basisrente)
                  • Rürup Rente Steckbrief
                  • Betriebsrente (BAV)
                  • Gesetzesvorgaben
                  • Gesetzliche Rentenversicherung
                  • Alterseinkünftegesetz
                  • Die Rente mit 67
                  • Rente bei Schwerbehinderung
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Altersvorsorge » Rente mit 67

                  Die "Rente mit 67"

                  Von Thomas Nissen

                  Die "Rente mit 67" ist beschlossen und verabschiedet. Langfristiges Ziel ist die Dämpfung des Anstieges des Rentenbeitrages und die Entlastung der Rentenkassen.

                  Mit dem Gesetz wird die sogenannte Regelaltersgrenze ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Anhebung erfolgt zunächst um einen Monat pro Jahr, ab dem Jahre 2024 um zwei Monate pro Jahr. Ab 2029 soll das Rentenalter dann bei 67 Jahren liegen. Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1964 können damit künftig erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

                  Ein früherer Rentenbezug ist ab dem 63. Lebensjahr zwar möglich, wird ab wie bisher mit einem Abzug bei der Rente geahndet. Für jeden Monat, den man früher geht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.

                  Ausnahmeregelungen

                  Wer mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann weiterhin ohne Abzüge mit 65 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Selbstständige Tätigkeiten und Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr des Nachwuchses) werden hierbei angerechnet.

                  So steigt das Rentenalter
                  Jahrgang Alter* Renteneintritt Jahrgang Alter* Renteneintritt
                  * in Jahren + Monaten          
                  1946 65 2011 1955 65 + 9 2020
                  1947 65 + 1 2012 1956 65 + 10 2021
                  1948 65 + 2 2013 1957 65 + 11 2022
                  1949 65 + 3 2014 1958 66 + 0 2023
                  1950 65 + 4 2015 1959 66 + 2 2024
                  1951 65 + 5 2016 1960 66 + 4 2025
                  1952 65 + 6 2017 1961 66 + 6 2026
                  1953 65 + 7 2018 1962 66 + 8 2027
                  1954 65 + 8 2019 1963 66 + 10 2028

                  Ab Jahrgang 1964 gilt das neue Rentenalter von 67 Jahren!

                  Änderungen bei der Witwenrente

                  Hinterbliebene Ehepartner bekommen nun erst ab dem 47. Lebensjahr die große Witwenrente (vorher ab 45 Jahre), die 55 Prozent der normalen Versichertenrente beträgt. Bis dahin wird die kleine Witwenrente von 25 Prozent bezahlt.

                  Twittern

                  Kommentare zu Rente mit 67

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  DDR-Opfer bekommen Rente
                  Zusatzrente
                  Rentenbeitrag kann auf 20,2 Prozent steigen
                  Einbussen bei der Rente wegen Krankenversicherung
                  Festgeld 6 Jahre | Zinsen im Vergleich
                  Gesundheitsausgaben werden immer mehr von Arbeitnehmern getragen
                  Staatliche Rente reicht nicht

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Rente mit 67