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Die "Rente mit 67"
Von Thomas Nissen
Die "Rente mit 67" ist beschlossen und verabschiedet. Langfristiges Ziel ist die Dämpfung des Anstieges des Rentenbeitrages und die Entlastung der Rentenkassen.

Mit dem Gesetz wird die sogenannte Regelaltersgrenze ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Anhebung erfolgt zunächst um einen Monat pro Jahr, ab dem Jahre 2024 um zwei Monate pro Jahr. Ab 2029 soll das Rentenalter dann bei 67 Jahren liegen. Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1964 können damit künftig erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Ein früherer Rentenbezug ist ab dem 63. Lebensjahr zwar möglich, wird ab wie bisher mit einem Abzug bei der Rente geahndet. Für jeden Monat, den man früher geht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Ausnahmeregelungen
Wer mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann weiterhin ohne Abzüge mit 65 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Selbstständige Tätigkeiten und Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr des Nachwuchses) werden hierbei angerechnet.
| Jahrgang | Alter* | Renteneintritt | Jahrgang | Alter* | Renteneintritt |
|---|---|---|---|---|---|
| * in Jahren + Monaten | |||||
| 1946 | 65 | 2011 | 1955 | 65 + 9 | 2020 |
| 1947 | 65 + 1 | 2012 | 1956 | 65 + 10 | 2021 |
| 1948 | 65 + 2 | 2013 | 1957 | 65 + 11 | 2022 |
| 1949 | 65 + 3 | 2014 | 1958 | 66 + 0 | 2023 |
| 1950 | 65 + 4 | 2015 | 1959 | 66 + 2 | 2024 |
| 1951 | 65 + 5 | 2016 | 1960 | 66 + 4 | 2025 |
| 1952 | 65 + 6 | 2017 | 1961 | 66 + 6 | 2026 |
| 1953 | 65 + 7 | 2018 | 1962 | 66 + 8 | 2027 |
| 1954 | 65 + 8 | 2019 | 1963 | 66 + 10 | 2028 |
Ab Jahrgang 1964 gilt das neue Rentenalter von 67 Jahren!
Änderungen bei der Witwenrente
Hinterbliebene Ehepartner bekommen nun erst ab dem 47. Lebensjahr die große Witwenrente (vorher ab 45 Jahre), die 55 Prozent der normalen Versichertenrente beträgt. Bis dahin wird die kleine Witwenrente von 25 Prozent bezahlt.