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Die Privatrente
Bei der klassischen Privatrente sind die Beiträge bei Neuabschluss nicht mehr steuerlich absetzbar. Dafür wurden vom Gesetzgeber die steuerlichen Vorteile in der Rentenphase bessergestellt.
Diese Form der Altersvorsorge bietet bei Ablauf eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rente an. Der Versicherungsnehmer darf sich drei Monate vor der Auszahlung für eine Variante entscheiden. Bei Wahl der regelmässigen Rentenzahlungen ist in der Regel eine Rentengarantie eingebaut.