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                  Die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung

                  Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht grundsätzlich für Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsentgelt dauerhaft monatlich über 400 Euro liegt.


                  Eine Ausnahme sind Auszubildende. Sie sind auch versicherungspflichtig, wenn ihr Arbeitsentgelt geringer ist.

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