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Die Rentenzeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Von Diana Rothermel
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat ein individuelles Rentenversicherungskonto. In diesem werden während des Berufslebens die rentenrechtlichen Zeiten (Rentenzeiten) gesammelt, aus denen die Entgeltpunkte für die Berechnung der Rentenhöhe ermittelt werden.
Neben der Erhöhung der Rentenleistung sind die rentenrechtlichen Zeiten auch maßgeblich für die Wartezeit, die im Alter mit entscheidend ist, ab welchem Alter eine Rente gezahlt werden kann.
Aus diesem Grunde sollte ein Rentenkonto möglichst lückenlos rentenrechtliche Zeiten enthalten. Es gibt neben den Pflichtbeitragszeiten während einer Berufstätigkeit folgende Zeiten, bei denen Besonderheiten zu beachten sind.
Im Rahmen einer Kontenklärung können sie gegen Nachweis dem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden:
- Kindererziehungszeit
(die ersten 36 Monate nach der Geburt eines Kindes, bis 1992 die ersten 12 Monate) - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung
(bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes) - Anrechnungszeit
(z.B. Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr, Studium, Schwangerschaft, Mutterschutz, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Zeiten des Rentenbezugs) - Zurechnungszeit
(relevant bei Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten) - Sonstige Zeiten
(Berufliche Ausbildung, Wehr- und Zivildienst, Zeit einer Pflegetätigkeit, Ersatzzeit)
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