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Der Rentenantrag in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Die Rente muss in jedem Fall, auch wenn sie mir der Regelaltersgrenze beginnt, bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Dies kann formlos mündlich beim Rentenversicherungsträger, schriftlich oder auch online erfolgen. Auch eine dritte Person kann den Antrag stellen, wenn eine Vollmacht des Versicherten vorliegt.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Antrag etwa 3 Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag zu stellen, so dass die Rentenzahlung pünktlich beginnen kann.
Sofern der Antrag innerhalb 3 Monaten nach Ablauf des Monats in welchem die Altersgrenze erreicht wurde, gestellt wird, erfolgt die Rentenzahlung rückwirkend (Antragsfrist).
Rentenbescheid bestätigt die Daten für die Rentenzahlung
Auf den Rentenantrag folgt der Rentenbescheid. In diesem bestätigt die Deutsche Rentenversicherung schriftlich folgendes:
- Rentenart,
- Beginn der Rentenzahlung und
- Höhe der Rente.
Zudem erhält der Versicherte mit dem Rentenbescheid den Rentenausweis.
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