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                  Die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung

                  Von Diana Rothermel


                  Mit einer Beitragszahlung in die GRV und der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen können Ansprüche auf folgende Rentenleistungen erworben werden:

                  - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

                  - Altersrente

                  - Rente wegen Todes (Hinterbliebenenrente)

                  Des Weiteren erbringt die GRV auch Rehabilitationsleistungen.

                  Hierzu zählen:

                  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
                  • Berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Hilfen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes, Berufsausbildung und -vorbereitung, Weiterbildung)
                  • Ergänzende Leistungen (z.B. Übergangsgeld nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber während einer Rehabilitation, Reisekosten, Haushaltshilfe) und
                  • Sonstige Leistungen (z.B. Kinderheilbehandlungen, Rehabilitationen nach Krebserkrankungen/Nachsorge)

                  Bei der GRV gilt das Prinzip „Reha vor Rente“. Dies bedeutet, dass bevor die Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgt, versucht wird mit einer Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Erst wenn dies nicht gelingt, entsteht ein Rentenanspruch.

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