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                  Die Waisenrente in der Gesetzlichen Rentenversicherung

                  Kinder eines Verstorbenen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, erhalten eine Waisenrente, wenn sie minderjährig, in einer Ausbildung oder behindert sind. Eine Zahlung kann in der Regel bis zum 27. Lebensjahr erfolgen.

                  Es gibt Halbwaisenrenten (10 Prozent der Versichertenrente) und bei einem Tod beider Elternteile eine Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente).

                  Bei der Berechnung der Rente werden gegebenenfalls Zurechnungszeiten berücksichtigt.

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