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                  Die Entgeltpunkte in der Gesetzlichen Rentenversicherung

                  Von Diana Rothermel

                  Für die Rente werden im Laufe des Berufslebens oder auch für die Kindererziehung sogenannte Entgeltpunkte gesammelt. Je mehr, desto höher wird die Rente.


                  Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer im betreffenden Jahr. Das Durchschnittsentgelt wird für jedes Jahr neu berechnet. Für das Jahr 2011 beläuft sich dieses für die alten Länder auf 30.268 Euro und für die neuen Länder auf 26.484 Euro.

                  Jedes Jahr wird das beitragspflichtige Einkommen (Bruttoverdienst) des Versicherten in das Verhältnis zum Durchschnittsentgelt gesetzt. Das Ergebnis sind die Entgeltpunkte.

                  Maximal wird ein Einkommen bis zur Beitragbemessungsgrenze berücksichtigt. Es können im Jahr um die 2 Entgeltpunkte erworben werden.

                  Beispiel:

                  Durchschnittsentgelt West 2011 = 30.268 Euro

                  Beitragspflichtiges Einkommen p. a. von:
                  25.000 Euro => 25.000 geteilt durch 30.268 = 0,83 Entgeltpunkte
                  53.000 Euro = > 53.000 geteilt durch 30.268 = 1,75 Entgeltpunkte
                  70.000 Euro = > 66.000 (Beitragbemessungsgrenze) geteilt durch 30.268 = 2,18 Entgeltpunkte

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