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                  1. Die Regelaltersrente

                  Von Diana Rothermel

                  Anspruch auf eine Regelaltersrente haben alle Versicherten mit einer Wartezeit (rentenrechtliche Zeiten) von mindestens 5 Jahren mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.

                  Die Regelaltersgrenze liegt bei vor 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Danach gibt es eine stufenweise Anhebung der Grenze auf 67 Jahre (siehe auch "Regelaltersgrenze"). Für den Jahrgang 1964 und Jüngere liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren.

                  Für jeden Monat, den die Rente erst nach der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird, erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent (für die verspätete Inanspruchnahme). Bei Bezug einer Rente ab der Regelaltersgrenze ist ein Hinzuverdienst in unbegrenzter Höhe möglich.

                  (Ausnahme: Für vor dem 1.1.1955 Geborene mit der Vereinbarung von Altersteilzeit vor dem 1.1.2007, gilt weiterhin die Altersgrenze von 65 Jahren.)

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