• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Gesetzl. Rentenversicherung
                  • Inhaltsverzeichnis - Überblick
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Altersvorsorge » Gesetzliche Rentenversicherung » Altersrenten » Für schwerbehinderte Menschen

                  6. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

                  Von Diana Rothermel

                  Als Schwerbehindert gelten Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 GdB (Grad der Behinderung).

                  Das Mindestalter für die Rente ist 60 Jahre. Bei Jahrgängen ab 1952 erfolgt eine schrittweise Anhebung auf 62 Jahre.

                  Die normale Altersgrenze für den Bezug der Rente ohne Abschlag liegt bei 63 Jahren. Bei Jahrgängen ab 1952 erfolgt eine schrittweise Anhebung auf 65 Jahre.

                  Voraussetzungen für Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind neben dem Erreichen des Mindestalters:

                  - eine Schwerbehinderung bei Beginn der Rente oder bei Versicherten, die vor 1951 geborenen wurden eine berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht und

                  - die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.

                  (Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen und Besonderheiten ist es unumgänglich, einem Rentenversicherungsexperten den individuellen Fall vorzulegen.)

                  Bewertung abgeben ...
                  Klicken Sie auf die Sterne, um Ihre Bewertung abzugeben.

                  Twittern

                  Fragen zu Altersrente für schwerbehinderte Menschen

                  Bei Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Zusatzrente
                  Altersrente für besonders langjährig Versicherte
                  Wann erfolgt eine Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung?
                  Besonderes Rückkehrrecht GKV Schwerbehinderte - Krankenversicherungsnachrichten
                  Zahl der Pflegebedürftigen steigt
                  Telefon: Finanzielle Vorteile für Schwerbehinderte
                  Rürup Rente Vorteile

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Altersrente für schwerbehinderte Menschen