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4. Die Altersrente für Frauen
Von Diana Rothermel
(nur für Versicherte, die bis zum 1.1.1952 geboren sind)
Die Altersrente für Frauen gibt es nur noch für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1951. Die normale Altersgrenze liegt bei 65 Jahre.
Ein Bezug ist jedoch auch bereits ab 60 Jahren (Mindestalter) möglich, allerdings wird dann ein Abschlag von der Rente in Höhe von 18 Prozent (= 0,3 Prozent x 60 Monate) vorgenommen. Die Wartezeit beträgt 15 Jahre.
Eine weitere Voraussetzung für die Rente ist allerdings, dass nach dem 40. Lebensjahr mindestens 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind.
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