• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Gesetzl. Rentenversicherung
                  • Inhaltsverzeichnis - Überblick
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Altersvorsorge » Gesetzliche Rentenversicherung » Altersrenten » Für Frauen

                  4. Die Altersrente für Frauen

                  Von Diana Rothermel

                  (nur für Versicherte, die bis zum 1.1.1952 geboren sind)

                  Die Altersrente für Frauen gibt es nur noch für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1951. Die normale Altersgrenze liegt bei 65 Jahre.

                  Ein Bezug ist jedoch auch bereits ab 60 Jahren (Mindestalter) möglich, allerdings wird dann ein Abschlag von der Rente in Höhe von 18 Prozent (= 0,3 Prozent x 60 Monate) vorgenommen. Die Wartezeit beträgt 15 Jahre.

                  Eine weitere Voraussetzung für die Rente ist allerdings, dass nach dem 40. Lebensjahr mindestens 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind.

                  Bewertung abgeben ...
                  Klicken Sie auf die Sterne, um Ihre Bewertung abzugeben.

                  Twittern

                  Fragen zu Altersrente für Frauen

                  Bei Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Autoversicherung für Frauen
                  Altersrente für besonders langjährig Versicherte
                  Keine Kostenerstattung für Frauen über 40 bei künstlicher Befruchtung
                  Geringe Beiträge für Frauen in PKV durch das AGG?
                  Altersvorsorge für Frauen zunehmend ein Thema
                  Zusatzrente
                  Durchschnittliches Renteneintrittsalter gestiegen

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Altersrente für Frauen