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3. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Von Diana Rothermel
Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte ist eine neue Rentenart, die ab 2012 eingeführt wird. Sie resultiert aus dem ab 2012 schrittweisen Anheben der Altersgrenze. Denn der erste Jahrgang (1947) für den die Anhebung der Altersgrenze zum Tragen kommt, wird in 2012 das 65. Lebensjahr vollenden.
Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren können die Rente für besonders langjährige Versicherte, trotz höherer Regelaltersgrenze, mit 65 Jahren ohne einen Abschlag beziehen.
Zu beachten ist, dass für die Wartezeit folgende Zeiten nicht berücksichtigt werden:
Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe sowie aus Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting resultieren, und Anrechnungszeiten.
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