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                  Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

                  Von Diana Rothermel

                  (nur für Versicherte, die bis zum 1.1.1952 geboren sind)

                  Die Mindestaltersgrenze liegt bei 60 Jahren und steigt für ab Januar 1946 bis November 1948 Geborene schrittweise auf 63 Jahre an. Für ab Dezember 1948 Geborene liegt die Altersgrenze bei 63 Jahren.

                  Die normale Altersgrenze für eine Rente ohne Abschlag liegt bei 65 Jahren.

                  Weitere Voraussetzungen für die Rente sind:

                  - eine Versicherungszeit (Wartezeit) von mindestens 15 Jahren und

                  - innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente, mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und

                  - entweder Arbeitslosigkeit zu Rentenbeginn und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen Arbeitslosigkeit oder

                  - mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz.

                  (Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen und Besonderheiten, ist es unumgänglich, einem Rentenversicherungsexperten den individuellen Fall vorzulegen und sich beraten zu lassen).

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