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                  Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

                  Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein Bestandteil des gesetzlich geregelten Sozialversicherungssystems in Deutschland. Beiträge zahlen alle abhängig Beschäftigten und weitere Personen, die versicherungspflichtig sind oder freiwillig Beiträge zahlen.

                  Inhaltsverzeichnis

                  • Altersrenten
                  • für Frauen
                  • für Schwerbehinderte
                  • langjährig Versicherte
                  • bes. langjährig Vers.
                  • Regelaltersrente
                  • wegen Arbeitslosigkeit
                  • Beitragssatz
                  • Beitragszahlen
                  • Das System GRV
                  • Entgeltpunkte
                  • Erwerbsminderungsrente
                  • Freiwillige Beiträge
                  • Hinzuverdienstgrenzen
                  • Hinterbliebenenrente
                  • Erziehungsrente
                  • Große Witwenrente
                  • Kleine Witwenrente
                  • Waisenrente
                  • Kontaktmöglichkeiten
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                  • Leistungen
                  • Regelaltersgrenze
                  • Rentenantrag
                  • Rentenausweis
                  • Rentenberechnung
                  • Renteninformation
                  • Rentensplitting
                  • Rentenzahlung
                  • Rentenzeiten
                  • Anrechnungszeit
                  • Berücksichtigungszeit
                  • Kindererziehungszeit
                  • Sonstige Zeiten
                  • Zurechnungszeit
                  • Selbstständige und GRV
                  • Sozialversicherungsausweis
                  • Steuerpflicht
                  • Versicherungspflicht
                  • Versicherungsverlauf
                  • Versorgungsausgleich
                  • Wartezeit

                  Mit den Beiträgen werden die Renten der heutigen Rentenbezieher finanziert. Die Rente der heutigen Beitragszahler wird dann wiederum von den Beiträgen der zukünftigen Generationen bezahlt. Dieses Umlageverfahren ist das Prinzip des Generationenvertrags, der auf der Solidarität unter den verschiedenen Generationen basiert. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VI.

                  Die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen die gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Diese sind über ganz Deutschland verteilt und firmieren unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“.

                  Die Deutsche Rentenversicherung betreut rund 52 Millionen Versicherte und mehr als 20 Millionen Rentner.

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