Rürup Rente (Basisrente) Vergleich: Steuervorteile für Selbstständige und Gutverdiener
Von Hans Frießem
Mit einer Rürup Rente (auch: Basisrente) sorgen Sie kapitalgedeckt fürs Alter vor und sichern sich gleichzeitig hohe Steuervorteile. Das lohnt vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind und keinen Anspruch auf Zulagen auf die Riester Rente haben. Schließen sie am besten frühzeitig eine Rürup Vertrag ab und zahlen Sie jährlich flexibel ein – so, wie es Ihr Einkommen erlaubt.
Einen Basisrentenvertrag kann übrigens jeder Bürger abschließen. Durch die satte Steuerförderung ist die private Basisrente deshalb auch attraktiv, wenn Sie als Angestellter gut verdienen und sich nicht allein auf die sinkende gesetzliche Rente verlassen wollen.
Finanztest Tipp
Finanztest hat in der Ausgabe 12/2011 ermittelt, dass die höchste garantierte Rente durch die Hannoversche (Testurteil GUT) bereitgestellt wird. Weiterhin wurde die Flexibilität (Änderung von Vertrag und Beitrag) als sehr gut beschrieben.
Kontakt unter: hannoversche.de
So funktioniert die Steuerförderung Ihrer Basisrente
Anders als bei der Riesterrente bekommen Sie für Ihre Basisrente keine staatlichen Zulagen, dafür aber eine hohe Steuerförderung. Je größer Ihre persönliche Steuerbelastung, umso höher ist auch Ihr persönlicher Steuervorteil.
Das Finanzamt erkennt einen jährlich steigenden Anteil Ihrer Beiträge als Sonderausgaben an. 2012 sind 74 Prozent der Basisrentenbeiträge absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt um jährlich 2 Prozentpunkte bis zum Jahr 2025, dann können Sie Beiträge vollständig absetzen. Die Steuerförderung gilt maximal für Einzahlungen von 20.000 Euro jährlich (gemeinsam veranlagte Ehepartner: 40.000 Euro).
Später zahlen Sie weniger Steuern
Besteuert werden nur die späteren Rentenzahlungen aus Ihrer Rürup-Rente – zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie als Ruheständler in aller Regel ein geringeres Einkommen haben und einen deutlich niedrigeren Steuersatz zahlen als während des aktiven Arbeitslebens.
Rüruprenten, die bis zum Jahr 2039 erstmals gezahlt werden, sind ohnehin nur teilweise steuerpflichtig. Im Jahr 2012 erstmals gezahlte Basisrente wird zu 64 Prozent versteuert. bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 2 Prozent an, danach bis 2040 um 1 Prozent. Der steuerfreie Auszahlungsteil im ersten Jahr des Rentenbezugs wird lebenslang als jährlicher Freibetrag gewährt.
Im Gegenzug muss Ihr Rürupvertrag so gestaltet sein, dass er ausschließlich der persönlichen Altersvorsorge dient. Das Rentenkapital muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden, die Rentenzahlung beginnt für ab 2012 neu geschlossene Verträge frühestens ab dem 62. Lebensjahr (für frühere Verträge gilt noch das 60. Lebensjahr). Die Basisrente ist nicht vererbbar, man kann sie nicht beleihen, verpfänden oder verkaufen. Bisher angespartes Rentenkapital lässt sich auf den Basisrentenvertrag Ihres Ehepartners übertragen.
Ihre Basisrente ist pfändungssicher und Hartz-IV-geschützt
Ihre Basisrente ist während der Ansparphase vor fremdem Zugriff sicher - als schützenswerte Altersvorsorge ist diese unpfändbar. Nur die laufende spätere Rente kann wie andere Einkommen oberhalb der Freibeträge gepfändet werden.
Mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld II sind durch die Basisrente nicht gefährdet. Anders als Sparguthaben oder Aktienvermögen müssen Sie Ihr Rentenkapital im Ernstfall nicht aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung von der Arbeitsagentur erhalten.
Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenvorsorge als sinnvolle Zusatzbausteine
Auf Wunsch können Sie Ihre Rürup Rente mit weiteren Leistungen koppeln. Wenn Sie eine Familie zu versorgen haben, sollten Sie einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren – entweder in Form einer Hinterbliebenenrente oder einer Risikolebensversicherung, dann sind Ehepartner und Kinder im Ernstfall finanziell abgesichert. Auch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist empfehlenswert, sofern Sie noch keinen finanziellen Schutz gegen gesundheitsbedingte Berufsunfähigkeit besitzen.
Wichtig: Um die Steuervorteile der Rüruprente beanspruchen zu können, muss der Beitragsanteil für die Zusatzbausteine kleiner sein als 50 Prozent der Gesamtprämie.
