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                  Private Rentenversicherer sind oft günstiger

                  Von Hans Frießem

                  Fast 40 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer gehen vorzeitig in Rente - im Durchschnitt um gut drei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter von zurzeit noch 65 Jahren.

                  Je früher man gesetzliche Rente beansprucht, desto höhere Abschläge muss man hinnehmen. Für jeden Monat, den man eher in Rente geht, wird die gesetzliche Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Wer seinen Ruhestand beispielsweise um zwei Jahre vorzieht, bekommt lebenslang 7,2 Prozent weniger Monatsrente.

                  Es gibt allerdings die Möglichkeit, um diese Rentenkürzung herum zu kommen - indem man eine größere Einmalzahlung an die gesetzliche Rentenkasse leistet. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet kostenlos aus, wie viel man bei Rentenbeginn anlegen muss, um Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand auszugleichen.

                  Wer ein Jahr früher, zurzeit also mit 64, in Rente geht und eine Minderung seiner Monatsrente von 100 Euro vermeiden will, muss 23.640 Euro auf sein Rentenkonto einzahlen. Wer zwei Jahre früher aus dem Arbeitsleben aussteigt, zahlt einmalig 24.557 Euro, um 100 Euro Rentenminderung aufzufangen. Bei drei Jahren sind es 25.548 Euro. Wenn man den Ruhestand um vier Jahre vorzieht, zahlt man einmalig 26.623 Euro für 100 Euro lebenslange Monatsrente.

                  Experten weisen darauf hin, dass man mit solch hohen Einmalzahlungen bei privaten Rentenversicherern deutlich bessere Konditionen bekommt. Mehr als 120 Euro lebenslange Privatrente kann man sich bei vielen privaten Versicherungsgesellschaften "kaufen", wenn man mit 64 Jahren einsteigt und 23.640 Euro aufbringt - die gleiche Summe, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur 100 Euro mehr Monatsrente brächte.

                  Eine ähnlich gute Rendite wie die private Rentenverträge erzielen auch Bankanlagen mit Auszahlungsplan: Man legt einmalig eine größere Summe an, das Geld wird von der Bank verzinst und über beispielsweise 20 Jahre in gleich bleibenden Beträgen zurückgezahlt.

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