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                  Alterseinkünftegesetz

                  Von Thomas Nissen

                  Das Alterseinkünftegesetz wurde 2005 beschlossen. Es ändert die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen und führt die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" ein. Die Übergangsphase dauert 35 Jahre bis ins Jahr 2040.

                  Bei der nachgelagerten Besteuerung werden die Beiträge für die Altersvorsorge während der aktiven Zeit bei der Steuer bessergestellt und/oder durch Zulagen seitens des Staates gefördert. Dafür werden die daraus resultierenden Rentenauszahlungen unter Berücksichtigung von Freibeträgen voll besteuert.

                  Alle Personen, die vor oder in 2009 erstmalig eine Rente bezogen, müssen 58 Prozent ihrer Rente versteuern. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Prozentsatz jeweils um 2 Prozent pro Jahr, danach um 1 Prozent pro Jahr (Beginn war 2005 mit 50 Prozent, 2006 dann 52 Prozent, usw.). 2040 sind dann 100 Prozent erreicht.

                  Im Zuge der Neuregelungen wurde auch der Sonderausgabenabzug und die Steuerfreiheit der Erträge von Lebensversicherungen, die länger als 12 Jahre gehalten wurden, zum 01.01.2005 abgeschafft.

                  Das Alterseinkünftegesetz möchte die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit fördern, in dem die Beitragszahlungen entweder als steuerliche Entlastung wirken und/oder durch Zulagen besser aufgewertet werden. Die Rentner werden dafür unter Anrechnung der Freibeträge stärker besteuert.

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